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Bürgerentscheid bringt knappe Mehrheit für Wald-Bebauung

Abstimmung über fünf Windkraftanlagen im Ebersberger Forst

Im Bürgerentscheid über fünf Windkraftanlagen im Ebersberger Forst bei München haben sich bis zum Abstimmungsende am heutigen Sonntagabend 52,7 Prozent der teilnehmenden Wähler für die Bebauung des Landschaftsschutzgebietes ausgesprochen. Der Vorsitzende der Bürgerinitiative St2080., Ludwig Seebauer, der sich in einem Aktionsbündnis gegen die Windkraft im Forst engagiert, nimmt Stellung:

"Leider hat es knapp nicht gereicht. Trotzdem bin ich mit dem Ergebnis zufrieden, da sich fast die Hälfte der Landkreisbürger ohne Wenn und Aber für den ungeteilten und unverbauten Erhalt ihres Ebersberger Forstes ausgesprochen haben.

Dieses knappe Ergebnis bedeutet auf keinen Fall, dass es breiten Konsens für bauliche Eingriffe in den Ebersberg Forst gibt, und es bedeutet noch lange nicht, dass nun sofort in den Forst Windräder gebaut werden können. Im Gegenteil, für fast die Hälfte der Landkreisbevölkerung steht die Unversehrtheit Ihres Ebersberger Forstes an erster Stelle.

Es war von Anfang an klar, dass für das Aktionsbündnis gegen die Windkraft im Forst keine fairen Ausgangs- und Wettbewerbsbedingungen bestanden. Schon die Fragestellung des Bürgerentscheids war bewusst verwirrend und irreführend gewählt.

Sie lautete: "Sind Sie dafür, dass der Landkreis Ebersberg zur Erreichung der Ziele des Klimaschutzes und zur Förderung der Landschaftspflege die ihm zur Verfügung stehenden grundstücksrechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, um darauf hinzuwirken, dass im Ebersberger Forst maximal fünf Windräder errichtet werden?"

Großzügig hat der Landkreis den Befürwortern der Windkraftanlagen zudem 64.000 Euro Steuermittel für deren Kampagne zur Verfügung gestellt, und gerade die Grünen, die ÖDP, der Bund Naturschutz unterstützen die Kampagne zusätzlich mit finanziellen Mitteln und tatkräftigem Engagement ihrer Mitglieder bei Plakat- und Flyeraktionen.

Um unseren Forst trotz dieses Ergebnisses vor den geplanten Angriffen zu schützen, werden von uns nun alle juristischen Mittel ausgeschöpft werden, um den Unsinn zu stoppen. Es muss das EuGH-Urteil zu Landschaftsschutzgebieten abgewartet werden. Ob die Landschaftsschutzgebietsverordnung für die geplanten Bauvorhaben (Windkraft und Umgehungsstraße) so einfach geändert werden kann, oder ob hier wesentlich aufwändigere Prüfverfahren heranzuziehen sind, bleibt zunächst abzuwarten. Bis zum heutigen Tage sind rechtlich belastbare artenschutzrechtliche Untersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie weitere vertiefende Prüfungen nicht durchgeführt worden.

Der Kampf um den uneingeschränkten und unzerteilten Erhalt unseres Ebersberger Forstes geht jetzt erst richtig los. Dieses Ergebnis ist keine Niederlage, sondern Auftrag und Ansporn auf juristischer Ebene jetzt erst Recht weiter zu machen. Kopf hoch - die Windräder stehen noch lange nicht."

Pro Wald wird weiter berichten.

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